AGB
Allgemeines
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschliesslich. Durch Erteilen von Aufträgen anerkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Offerten
Alle Offerten der Boglas Folien + Design AG sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Die Rechnungstellung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Preise
Die Angebots-Preise weisen die gesetzliche MwSt. aus. Bei Kostenerhöhungen nach Vertragsabschluss, insbesondere aufgrund Materialpreissteigerungen, behalten wir eine Anpassung der Preise vor.
Ist Lieferung inkl. Montage vereinbart, liefern wir frei Haus. Ist Lieferung ohne Montage vereinbart, wird das Material zuzüglich Verpackung und Transport verkauft. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
Lieferung, Gefahrübergang
Im Falle eines Lieferverzugs durch die Boglas Folien + Design AG, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung mit ausdrücklicher Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Kunden entfällt, sofern die bestellte Ware speziell für ihn gefertigt wird und die Fertigung bereits begonnen hat.
Die Gefahr geht mit Abschluss der Montage an den Auftraggeber über.
Zahlungsbedingungen
Konditionen ab Rechnungsdatum:
- 20 Tage netto. Bei einem Auftragswert ab CHF 5'000.— behalten wir uns das Recht für eine Anzahlung vor. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Gewährleistung
Beanstandungen wegen Mängeln sind innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Lieferung / Montagedienstleistung schriftlich mitzuteilen.
Die Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf natürlicher Abnützung, schlechter Instandhaltung oder unsachgemässer Eigenmontage beruhen.
Alle Produkte unterliegen in der Herstellung Fertigungs-und Farbtoleranzen.
Umtausch, Rückgaben
Umtausch und Rücknahme von Waren ist grundsätzlich nur mit dem Einverständnis der Boglas Folien + Design AG möglich. Die dadurch entstehenden Transport- und Verpackungskosten trägt der Kunde. Auftragsgemäss gelieferte Massartikel können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Bei Folienbeschichtungen kann kein Umtausch geltend gemacht werden.
Erfüllungsort ist Arlesheim.
Es gilt das schweizerische Recht.
Arlesheim, Januar 2017
«Folienbeschichtungen»
Der Angebotspreis basiert auf m2 und ist mengenbezogen. Bei Mehr- bzw. Minderleistungen ändert sich der m2-Preis. Allfällige Zusatzarbeiten (z.B. Entfernen von Aufklebern, Freiräumen des Montageorts etc.) werden nach Aufwand verrechnet. Allfällige erforderliche Gerüste werden bauseits gestellt oder gegen Berechnung vom Auftragnehmer beschafft.
Zum Kundenservice gehört das Reinigen der Glasscheiben auf der Folienseite dazu.
Restwasser
Beim Verlegen von Folien können aufgrund von Wasserfilmresten milchige Stellen oder Wasserblasen auftreten. Diese in die Folie eingeschlossene Feuchtigkeit diffundiert von allein durch die Folie hindurch. Milchige Stellen verschwinden meist in wenigen Tagen, Wasserblasen bis Ende der Austrocknungszeit (ca. 6 Wochen). Die Flecken sind später nicht mehr sichtbar. Derartige anfänglich sichtbare Flecken sind keine Fehler der Folie oder der Folienverlegung.
Staub- und Schmutzpartikel
Herstellungsbedingt kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der Luft befindliche Staub- und Schmutzpartikel zwischen Folie und Glas eingeschlossen werden. Einbehalt des Rechnungsbetrages oder eines Teilrechnungsbetrags unter Bezug auf Flecken oder eingeschlossene Partikel ist unzulässig.
Garantie
Auf die Funktion und Haltbarkeit unserer Folien (Abblättern, Spalten und UV-Stabilität) gewähren wir bei innen verlegten Folien 3 Jahre, bei aussen verlegten Folien 2 Jahre Garantie.
Produktehaftung
Eine Gewähr für die Eignung unserer Produkte für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck kann nicht übernommen werden. Gebrauchsanweisungen, Empfehlungen sowie Vorschläge von uns werden nach bestem Wissen auf Grund der Erfahrungen in der Praxis abgegeben. Sie sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen. In keinem Falle kann aus ihnen eine Haftung für Schäden oder Nachteile, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter hergeleitet werden. Die Haftung beschränkt sich auf die Qualität unserer Produkte. Bei mangelhafter Qualität wird nur der Wert des betreffenden Produktes ersetzt. Für allfällige weitere Schäden wird jede Haftung abgelehnt.
Schadenersatz
Wärmedämmende- und Drahtglasscheiben dürfen nur von aussen mit getönten Folien beschichtet werden. Verbundsicherheitsgläser (VSG) dürfen nicht mit absorbierenden Folien beschichtet werden. Wir bauen unsere Folienberatung auf die von Ihnen genannte Glas- bzw. Fensterart auf und verlassen uns darauf. Bei falschen oder unterbleibenden Informationen können keine Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gemacht werden. Ausgeschlossen wird die Übernahme von Schadensansprüchen, wenn Fensterscheiben bereits unter Spannung im Fensterrahmen eingebaut sind oder waren. Die der Rechnung beigelegte Reinigungsanleitung muss unbedingt eingehalten werden.